PEGI setzt neue Altersschranken für Spiele in Europa

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FSK 18 Logo Mit welcher Altersfreigabe ein Videospiel versehen wird hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einfluss haben z.B. Gewalt, Drogen, Sex, Sprache und Glücksspiel. Viele verschiedene Behörden und Ämter, verzwickte Regelungen des Gesetzes und Grauzonen können einen schon das Gefühl vermitteln, als wäre man verloren im Dschungel.

Heute möchten wir euch einen Einblick in die verschieden Instanzen geben und erklären wieso ausgerechnet in unserer beliebten Gamingbranche zukünftig sich einiges verändern könnte.

Veränderungen der PEGI:

Nach neuesten Ereignissen möchte die PEGI nun stärker durchgreifen wenn es um Glücksspiele in Videospielen geht. Beinhaltet ein Videospiel nun simples Glücksspiel im Sinne von einfachsten Kartenspielen, Verherrlichung oder plumpen Mechaniken, das dürfte auf die zuletzt erschienene Casino Simulation „Grand Casino Tycoon“ zutreffen, so erfolgt eine Altersbeschränkung ab 18 Jahren. Ein entsprechendes Siegel auf der Verpackung gibt es gratis dazu.

Rein logisch betrachtet lässt sich vermuten das eine Veränderung im deutschsprachigen Raum nicht lange auf sich warten lässt. Die USK zieht nach, wenn auch nicht ganz so streng wie ihr Vorreiter. Glücksspiel muss selbstverständlich definiert werden. Was wird beinhaltet? Grob gesagt sprechen wir hier von Dingen wie Lootboxen, Kartenspiele, Würfel und auch die äußerst bekannten Packs in FIFA. Diese Dinge beinhalten alle Glücksspiel. Werden nun diese gesamten Videospiele mit einer Altersstufung ab 18 versehen? Nicht zwingend!

Die Altersbeschränkungen der PEGI sind lediglich Empfehlungen und keine gesetzliche Vorgabe.

Entscheidung:

In Deutschland gibt es wie gewohnt für jede Entscheidung einen Verantwortlichen, Ansprechpartner oder ein entsprechendes Amt. Hier zu Lande sprechen wir von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). In anderen Regionen spricht man von der PEGI (Pan European Game Information). Sie beinhaltet zwar nicht Deutschland, aber 38 andere Länder in Europa. Dementsprechend leiten sich hier gewisse Parallelen ab und lässt sich ein Vergleich ziehen.

Vorgehen der USK:

Grundlegend kann man sagen das eine pauschale Entscheidung abgelehnt wird und wie gewohnt im Einzelfall entschieden wird. Gewisse Maßnahmen bzgl des Jugendschutzes sind dennoch bereits ergriffen und werden weiter ausgebaut.

Die USK widmet einen Teil ihrer Aufmerksamkeit ausschließlich dem oben besprochenen Glücksspiel. Hier greifen nun verschiedene Zweige der Landesjugendbehörde und Jugendschutzsachverständigen. Es wird analysiert, besprochen, ausgewertet und entschieden. So setzt sich nun die Altersbeschränkung zusammen. Aufgrund der sich immer weiter entwickelnden Videospielbranche und Verlauf der letzten Jahre bleibt die zukünftige Entwicklung spannend.

Besonders betroffen sind z.B. Casino Spiele (gerade im Online Bereich), da diese einen nicht unerheblichen Spielverlauf nur basierend auf Glücksspiel besitzen. Hier soll das Hauptaugenmerk nur breiter gefächert werden.

Die Entscheidungen der UK sind im Gegensatz zur PEGI gesetzlich verpflichtend und wer hier dagegen entscheidet muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ rechnen. Hier wird aber nur Bezug auf den Verkauf der Ware hergestellt. Es obliegt allein den Eltern ob sie ihren Kindern von der USK noch nicht empfohlen Spiele spielen lässt.

FSK:

An der Stelle müssen wir auch über die FSK sprechen. Sie steht für „freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“. Beschränkt werden Filme in 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren. Diese Einschränkungen sind für den Verkäufer und Käufer, wie auch zuvor erwähnt bei der USK, verbindlich wenn man vom spannenden Kinobesuch absieht, da hier in Begleitung der Eltern eine Milderung der Einschränkung erfolgt.

Der „freiwillige“ Teil im Namen der FSK ist ggf irreführend, da er sich jedoch nicht wie zu vermuten auf den o.g. Verkäufer oder Endkonsumenten bezieht, sondern auf den Filmemacher. Reicht er den Film nicht zur Kontrolle ein, wird der Film automatisiert nur an Erwachsene verkauft. Hier ist eine Verschärfung der Regelungen nicht in Aussicht.

Fazit zu PEGI setzt neue Altersschranken für Spiele in Europa

Um ein Urteil fällen zu oder besser gesagt eine Spekulation abzugeben, muss jedes Amt einzeln in Betracht gezogen werden. Jedes dieser Ämter Handel unabhängig und für sich geschloßen. Durchaus können aber Entscheidungen auf die jeweils anderen Parteien einwirken. Da die FSK generell in einer anderen Branche tätig ist, sollte der laufende Prozess der PEGI keine Einwirkung nach sich ziehen. Welche Auswirkungen hat dieser Verlauf denn schlussendlich auf uns?

Da für uns die USK in Deutschland zuständig ist, kommt es zu einer Einzelfall Entscheidung. Es werden nicht alle Spiele über einen Kamm geschert. Die Spiele stehen für sich und werden entsprechend ihrer Mechaniken betrachtet. Da dies verschärft passieren wird muss mit ordentlich Veränderung auf dem Markt gerechnet werden. Einige Entwickler werden den Spielprozess überdenken müssen wenn sie kein USK 18 riskieren möchten. Allstars von Pokemon über FIFA bis hin zu etwaigen JRPG´s.

Bereits erschiene Videospiele sind nicht betroffen insofern sie nicht erneut auf den Markt gebracht werden.

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